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Wir (Krieger Media GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Websiten

maledivenmagazin.com
maledivenmagazin.ch

ski-kanada.net
ski-kanada.ch

ski-usa.net
ski-usa.ch

skicanada.info

Veröffentlichungsdatum der Website

Diese Website wurde am 02. Februar 2022 veröffentlicht.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Hermeskeiler Str. 3
50935 Köln

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • Nicht durchgängig haben Bilder und grafischen Bedienelemente eindeutige Alternativtexte.
  • Die programmatisch ermittelbare Überschriftenhierarchie weicht teilweise von der inhaltlichen Gliederung der Seite ab.
  • Die Fokusreihenfolge ist nicht durchgehend nachvollziehbar.
  • Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei.
  • Die HTML-Syntax ist nicht durchgängig valide.
  • Nicht für alle Bedienelemente sind Name, Rolle oder Zustand für assistive Technologien (z. B. Screenreader) ermittelbar.
  • Bei der Navigation mittels Tastatur können nicht alle Bereiche angesprungen werden bzw. verfügen nicht durchgängig über einen Fokus
  • Die grafischen Bedienelemente zum Steuern der Karussells und Listen sind nur teilweise tastaturbedienbar.
  • Videos verfügen nicht über Untertitelung, da sie von Dritten zur Verfügung gestellt werden.
  • Überschriften-Hierarchie passt nicht vollumfänglich

 

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

  • Kosten: Die direkten finanziellen Ausgaben für die Entwicklung oder den Kauf von barrierefreien Plugins oder Themes sind zu hoch.
  • Verfügbarkeit der technischen Lösungen: Es gibt keine geeigneten oder kosteneffizienten technischen Lösungen, um bestimmte Inhalte barrierefrei zu gestalten.
  • Auswirkungen auf die Kerndienste: Die Umsetzung der Barrierefreiheit würde die Funktionalität oder Stabilität der WordPress-Website so stark beeinträchtigen, dass die Bereitstellung unserer Kerndienste nicht mehr möglich wäre.

 

Evaluationsmethode

Die Evaluationsmethode erfolgte nach den Vorgaben der von der W3C herausgegebenen Easy Checks in Eigenbewertung.

 

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung desEintrag hinzufügen barrierefreien Zugangs zu unserer Website

Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website.

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

 

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der

Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.07.2025 erstellt.